Berufliche Neuorientierung: dein geförderter Quereinstieg ohne Umschulung
Du fühlst dich im Job fehl am Platz, willst wechseln oder nach einer Pause zurück? Hier findest du einen Selbsttest, einen Plan in sechs Schritten und die Förderwege für einen Quereinstieg. Keine Umschulung über zwei bis drei Jahre, sondern kompakte AZAV-Weiterbildung plus Coaching.
Was bedeutet berufliche Neuorientierung?
Berufliche Neuorientierung heißt, deinen beruflichen Weg bewusst neu auszurichten, etwa weil der Job nicht mehr passt, keine Perspektive bietet oder die Gesundheit leidet. Am Ende steht ein neues Berufsziel. Die Begriffe rund um den Wechsel werden oft vermischt, deshalb kurz erklärt:
- Quereinstieg: Du wechselst in ein Berufsfeld, für das du keine Ausbildung hast.
- Weiterbildung: Sie baut die Kenntnisse und die Praxis für das neue Feld auf, in wenigen Monaten statt Jahren.
- Umschulung: eine verkürzte Berufsausbildung mit anerkanntem Abschluss, meist zwei bis drei Jahre. Häufig der Weg, wenn dein Ziel einen Berufsabschluss voraussetzt.
Pontem Pro bietet Weiterbildung und Coaching, keine Umschulungen.
Selbsttest: Passt ein Quereinstieg zu dir?
Der Entschluss zum Wechsel fällt selten an einem einzigen Tag. Meistens summiert sich einiges, bis klar ist: So soll es nicht weitergehen. Hake an, was auf dich zutrifft:
Drei oder mehr Häkchen? Dann ist der logische nächste Schritt ein kostenloses Orientierungsgespräch.
Wenn du dich hier wiederfindest, brauchst du keinen Sprung ins Ungewisse, sondern ein klares Ziel. Wie du es findest, zeigen die sechs Schritte im nächsten Abschnitt.
In 6 Schritten zur Neuorientierung
Statt Bauchgefühl ein Plan, vom ersten Zweifel bis zur Bewerbung:
Standort klären: Stärken, Erfahrung, Belastung
Was kannst du, was willst du, was belastet dich? Deine Erfahrung zählt, auch aus einer anderen Branche. Online-Tests zu deinen Stärken bietet die Bundesagentur für Arbeit mit New Plan im Portal mein NOW. Welche Ausbildungen zu dir passen, zeigt ihr Erkundungstool Check-U.
Arbeitsmarkt prüfen
Im BERUFENET findest du zu einzelnen Berufen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wo Fachkräfte gesucht werden, zeigt die Fachkräfte-Engpassanalyse. Verdienste prüfst du im Entgeltatlas.
Realistisches Berufsziel festlegen
Gleiche deine Stärken mit dem Markt ab und leg dich fest: „Assistenz in der Pflege“ statt „irgendwas mit Menschen“.
Qualifikationslücke schließen
Oft reicht eine kompakte Weiterbildung mit Praxisphase. Setzt dein Ziel einen Berufsabschluss voraus, führt der Weg meist über eine Umschulung, die wir nicht anbieten.
Förderung klären
Deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter berät dich dazu, welche Förderung für dich infrage kommt. Tipps dafür findest du in unserer Gesprächsvorbereitung.
Dich gezielt bewerben
Erklär in der Bewerbung, warum du wechselst und was du aus deinem bisherigen Beruf mitbringst.
Typische Fehler beim Berufswechsel
Diese fünf Fehler lassen sich vermeiden:
- Kündigen, bevor der Plan steht: Wirst du durch eine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund arbeitslos, ruht dein Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, in der Regel zwölf Wochen, und die Anspruchsdauer verkürzt sich (§§ 159, 148 SGB III).
- Den Traumjob idealisieren: Sprich mit Menschen aus dem Beruf, bevor du dich festlegst.
- Den Arbeitsmarkt ausblenden: Ein Ziel ohne offene Stellen führt selten in Arbeit.
- Eine Weiterbildung auf eigene Faust buchen: Über den Bildungsgutschein kann sie nur gefördert werden, wenn dich die Agentur für Arbeit vor Beginn beraten hat (§ 81 SGB III).
- Die eigene Erfahrung unterschätzen: Zuverlässigkeit und Routine im Kundenkontakt aus deinem bisherigen Job zählen auch im neuen Feld.
In welchen Berufsfeldern gelingt der Quereinstieg?
Grundsätzlich überall dort, wo Fachkräfte fehlen und die Tätigkeit über Praxis erlernbar ist. Die realistischsten Felder im Überblick:
- Gesundheit & Pflege: laut Fachkräfte-Engpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit Engpässe vor allem bei Fachkräften in Pflegeberufen und medizinischen Berufen. Hier haben wir ein konkretes eigenes Angebot.
- IT & Digitales: Support, Testing, Daten; über kompakte Weiterbildungen erreichbar, für Entwicklerrollen brauchst du einen deutlich längeren Atem.
- Kaufmännisch & Verwaltung: Büro, Buchhaltung, Sachbearbeitung; der Einstieg führt oft über Weiterbildung plus Praxiserfahrung.
- Logistik & Handel: von Lagerorganisation bis Disposition, oft mit niedrigen Einstiegshürden.
- Pädagogik & Soziales: hoher Bedarf, aber viele Rollen sind reglementiert und führen über eine Ausbildung oder ein Studium. Hier sagen wir dir, wenn der Weg länger ist.
Unsere eigene, buchbare Weiterbildung führt in den Bereich Gesundheit & Pflege. Für alle anderen Felder gilt: Mit dem Bildungsgutschein wählst du den Träger selbst aus. Im Orientierungsgespräch helfen wir dir, das passende Ziel und den passenden Anbieter zu finden, auch wenn es nicht Pontem Pro ist.
Quereinstieg in die Pflege: unsere Weiterbildung
Die Fachkräfte-Engpassanalyse bewertet Berufe ab Fachkraftniveau, Helfertätigkeiten nicht. Ohne Ausbildung führt der Einstieg in Pflege und Gesundheitswesen über Hilfs- und Assistenztätigkeiten. Dafür gibt es unsere Weiterbildung:
- Berufspraktische Weiterbildung mit Sprachförderung: 24 Wochen in Teilzeit, 540 Unterrichtseinheiten plus 160 Stunden betriebliche Lernphase, online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte.
- Vorbereitung, kein Berufsabschluss: Die Weiterbildung führt nicht zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss. Sie bereitet dich auf Tätigkeiten und auf weiterführende Qualifizierungen vor (Betreuungskraft nach § 43b SGB XI, Pflege- oder Rettungsdienst-Ausbildung), die du jeweils separat erwirbst.
- Sprachförderung inklusive: Berufsbezogenes Deutsch ist direkt integriert, falls die Sprache dir den Einstieg noch erschwert.
Neustart mit 40, mit 50 oder nach einer Pause
Vier Situationen, die viele beschäftigen und einem Neustart nicht im Weg stehen:
Mit 40 oder 50
Auch mit 40 oder 50 ist eine berufliche Neuorientierung möglich. Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung einer Weiterbildung. Deine Lebens- und Berufserfahrung nimmst du in den neuen Job mit, dort ist sie oft ein Vorteil.
Nach einer Kündigung
Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, sobald du das Ende deines Jobs kennst, spätestens drei Monate vorher. Erfährst du erst weniger als drei Monate vorher davon, hast du ab dann drei Tage Zeit (§ 38 SGB III). Nach der Meldung berät dich die Agentur auch zu deinem beruflichen Weg.
Nach der Elternzeit
Der Wiedereinstieg muss nicht der alte Job sein. Unsere Weiterbildung läuft in Teilzeit, vormittags oder nachmittags, online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte. So lässt sie sich oft mit Betreuungszeiten vereinbaren.
Nach Krankheit oder längerer Arbeitslosigkeit
Beim Wiedereinstieg kann dir eine Kombination aus Orientierung, Weiterbildung und Bewerbungsbegleitung Schritt für Schritt helfen, auf Wunsch sprachsensibel.
Bist du aktuell arbeitsuchend gemeldet? Dann lohnt sich zusätzlich unsere Seite Weiterbildung für Arbeitssuchende.
Weiterbildung für Quereinsteiger: geförderte Wege
Für den Quereinstieg kommen zwei Arten von Qualifizierung infrage: eine Umschulung mit Berufsabschluss oder eine kürzere Weiterbildung. Beide können gefördert werden.
Umschulung oder Weiterbildung für den Quereinstieg?
Die Werbung sagt oft „Quereinstieg = Umschulung“. Das stimmt für die wenigsten Wechsel:
| Umschulung | Geförderte Weiterbildung + Coaching | |
|---|---|---|
| Dauer | meist 2 bis 3 Jahre | unsere Weiterbildung: 24 Wochen in Teilzeit |
| Dein Anteil | 0 € (bei Bewilligung) | 0 € (bei Bewilligung) |
| Ergebnis | anerkannter Berufsabschluss | Praxisqualifizierung + Vorbereitung |
| Sinnvoll für | Ziele, die einen Berufsabschluss voraussetzen (z. B. Pflegefachkraft) | schneller Praxiseinstieg & Wechsel |
| Weiterbildungsprämie | § 87a SGB III: 1.000 € nach bestandener Zwischen-, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung | keine (nur bei abschlussbezogenen Maßnahmen) |
| Bieten wir? | nein | ja |
Pontem Pro bietet keine Umschulungen an. Brauchst du einen anerkannten Abschluss, sagen wir dir das, auch wenn der Weg dann zu einem anderen Anbieter führt.
Diese Förderwege kommen infrage
- Bildungsgutschein (§ 81 SGB III), für die Weiterbildung. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Deine erste Anlaufstelle bleibt die Stelle, die dich betreut. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, auch wenn dich das Jobcenter betreut.
- AVGS (§ 45 SGB III), für Karrierecoaching, Orientierung und Bewerbung. Infrage kommt er vor allem, wenn du arbeitslos bist, wenn dir Arbeitslosigkeit droht und du arbeitsuchend gemeldet bist oder wenn du Grundsicherungsgeld beziehst. Über den AVGS entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, je nachdem, wer dich betreut.
- Grundsicherung (früher Bürgergeld): Beziehst du Grundsicherungsgeld, läuft es während der Weiterbildung in der Regel weiter.
- Noch angestellt? Dann kann die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung im Rahmen deines bestehenden Arbeitsverhältnisses über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ganz oder teilweise fördern. In Betrieben ab 50 Beschäftigten wird in der Regel nur gefördert, wenn sich dein Arbeitgeber angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt. Einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann dein Arbeitgeber beantragen.
Welche Weiterbildung oder welches Coaching zu deinem Ziel passt, besprechen wir kostenlos mit dir. Über Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz entscheidet allein die Agentur für Arbeit, über den AVGS die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
So bereitest du dein Gespräch bei der Agentur für Arbeit vor
Ob deine Weiterbildung mit Bildungsgutschein gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit. Grundlage ist das Beratungsgespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Mit guter Vorbereitung kannst du dort klar sagen, was du willst und warum. Fünf Punkte dafür:
Klares Berufsziel nennen
Nicht „irgendwas Neues“, sondern ein konkretes Ziel: „Ich will in den Bereich Gesundheit wechseln und brauche dafür diese Qualifizierung.“ Mit einem klaren Ziel kannst du im Gespräch genau sagen, worum es dir geht.
Den Arbeitsmarkt im Blick haben
Informiere dich vorher, wie gefragt dein Zielberuf ist, etwa im BERUFENET oder in der Fachkräfte-Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. So siehst du selbst, ob dein Wunsch eine realistische Perspektive hat.
Kursunterlagen mitnehmen
Interessierst du dich schon für eine Weiterbildung, nimm die Kursbeschreibung mit. Für unsere Weiterbildung bekommst du sie von uns als PDF.
Deine Situation beschreiben
Für eine Weiterbildung wie unsere ist der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Weiterbildung für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Beschreib, wo du stehst und was dir für dein Ziel fehlt.
Offen bleiben, wenn die Förderung nicht bewilligt wird
Frag nach dem Grund und danach, welcher Schritt stattdessen sinnvoll ist. Deine Vermittlungsfachkraft kann dir sagen, welche Unterstützung sie im Moment für passend hält. Hat sich deine Situation verändert, kannst du das Thema bei einem späteren Termin wieder ansprechen.
Wir helfen dir vorab, dein Ziel klar zu formulieren, kostenlosDie Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.
Wer hilft bei der Neuorientierung?
Du musst das nicht allein klären. Hier bekommst du Unterstützung:
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit: Arbeitest du noch oder willst du wieder einsteigen, berät dich die Berufsberatung im Erwerbsleben zu Weiterbildung, Quereinstieg, Wiedereinstieg oder Berufswechsel, vor Ort oder per Video. Bist du arbeitslos gemeldet, bleibt deine erste Anlaufstelle die Stelle, die dich betreut.
- AVGS-Karrierecoaching (Einzelcoaching): Orientierung, roter Faden, nächster Schritt. Bei Bewilligung zu 100 % über den AVGS gefördert.
- Bewerbungscoaching: Bewerbungsmanagement Boost für Unterlagen, Strategie und Sicherheit im Vorstellungsgespräch, ebenfalls über den AVGS förderbar.
Häufige Fragen zum Quereinstieg
Kostenlose Orientierungsberatung: dein nächster Schritt
Wir klären mit dir dein Ziel und den passenden Weg und geben dir die Maßnahmebeschreibung für dein Beratungsgespräch mit, kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch in mehreren Sprachen. Über den Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit, über den AVGS die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
