Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung bis zu 100 % gefördert.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz bezuschusst die Agentur für Arbeit die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten – die Kurskosten bis zu 100 %, dazu einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Freistellung. So sichern Sie Fachkräfte, ohne Ihr Budget zu sprengen.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) erweitert die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 82 SGB III auf Beschäftigte – nicht nur auf Arbeitssuchende. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel zu begegnen und Mitarbeitende fit zu halten, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung und Strukturwandel verändern. Gefördert wird unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße.
Aktueller Stand: seit dem 1. April 2024
Mit dem Weiterbildungsgesetz wurden die Fördersätze neu geordnet: Statt vier gelten jetzt drei Betriebsgrößen-Klassen (unter 50, 50–499, ab 500 Beschäftigte). Viele Ratgeber zeigen noch die alten Zahlen – die Tabelle unten bildet den aktuellen Rechtsstand ab.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Damit eine Weiterbildung förderfähig ist, gelten einige Voraussetzungen:
- Über reine Anpassung hinaus – die Weiterbildung vermittelt mehr als kurzfristiges, arbeitsplatzbezogenes Anlernen.
- AZAV-zugelassener Träger – Maßnahme und Anbieter sind für die Förderung zertifiziert (wie Pontem Pro, Träger-Nr. 3000379).
- Umfang ab in der Regel 120 Unterrichtsstunden – kein eintägiges Seminar.
- Letzte geförderte Weiterbildung meist über 2 Jahre her – mit Ausnahmen für Ältere und schwerbehinderte Menschen.
Ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir kostenlos im Erstgespräch. Sind Sie arbeitssuchend statt beschäftigt, ist oft der Bildungsgutschein der richtige Weg.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße. Bezuschusst werden zwei Dinge: die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung. Diese Sätze gelten seit dem 1. April 2024:
| Betriebsgröße | Weiterbildungskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| unter 50 Beschäftigte | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| 50 – 499 Beschäftigte | bis zu 50 % | bis zu 50 % |
| 500 und mehr Beschäftigte | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
Mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung steigen beide Sätze um 5 Prozentpunkte (§ 82 Abs. 4 SGB III). Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung übernimmt die Agentur die Weiterbildungskosten bis zu 100 % – unabhängig von der Betriebsgröße. Wer keinen verwertbaren Berufsabschluss hat und eine abschlussorientierte Weiterbildung macht, wird ebenfalls bis zu 100 % gefördert.
Rechenbeispiel: Kleinbetrieb
Ein Betrieb mit 8 Beschäftigten schickt eine Mitarbeiterin in eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung für 4.000 €:
QCG oder Qualifizierungsgeld?
Beide Förderungen richten sich an Beschäftigte, lösen aber unterschiedliche Situationen. Der Unterschied auf einen Blick:
| Qualifizierungschancengesetz | Qualifizierungsgeld | |
|---|---|---|
| Wann | Einzelne Beschäftigte qualifizieren | Strukturwandel betrifft größeren Teil der Belegschaft |
| Was wird gefördert | Weiterbildungskosten + Lohnzuschuss | Entgeltersatz während der Weiterbildung |
| Voraussetzung | AZAV-Maßnahme | Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag |
| Rechtsgrundlage | § 82 SGB III | § 82a SGB III |
Unsicher, was passt? Mehr zum Qualifizierungsgeld – oder wir klären es direkt im Erstgespräch. Für abschlussbezogene Weiterbildung von Arbeitssuchenden ist der Bildungsgutschein die passende Förderung.
So beantragen Sie die Förderung – Schritt für Schritt
Kostenloses Erstgespräch bei Pontem Pro
Wir klären den Qualifizierungsbedarf, wählen die passende AZAV-Maßnahme und schätzen die Förderhöhe für Ihre Betriebsgröße.
ca. 15 MinutenAntrag über den Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber stellt den Antrag beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit – vor Beginn der Weiterbildung. Die Maßnahmen-Unterlagen liefern wir.
Vorlauf 6–12 WochenBewilligung – Weiterbildung startet
Nach der Zusage beginnt die Weiterbildung – berufsbegleitend oder in Vollzeit. Den Zuschuss rechnet die Agentur direkt ab.
flexibel planbarDiese Unterlagen braucht der Arbeitgeber-Service
- Angebot & Maßnahmebeschreibung des AZAV-zertifizierten Trägers – Inhalte, Umfang, Kosten. Liefern wir Ihnen fertig zu.
- Angaben zu den Beschäftigten – Tätigkeit, bisherige Qualifikation und geplante Weiterbildung.
- Angaben zum Betrieb – vor allem die Beschäftigtenzahl, denn sie bestimmt Ihren Fördersatz.
- Nachweis Tarifbindung oder Betriebsvereinbarung – nur nötig, wenn Sie den Zuschlag von 5 Prozentpunkten nutzen wollen.
- Antragsformulare des Arbeitgeber-Service – eingereicht vor Beginn der Maßnahme.
„Ich möchte mich gezielt weiterbilden, um neuen Anforderungen gewachsen zu sein. Über das Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit einen großen Teil der Kosten – plus einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildungszeit. Können wir das gemeinsam prüfen?"
Den Nutzen für den Betrieb – gesicherte Fachkraft bei geringen Kosten – machen Sie damit sofort sichtbar. Die Förderunterlagen und eine passende Maßnahme liefern wir Ihnen vorab.
Freistellung, Ablehnung, Grenzen – ehrlich erklärt
Damit Sie realistisch planen können, hier die Punkte, die andere Seiten gern auslassen:
- Kein Anspruch auf Freistellung – die Weiterbildung wird zwischen Betrieb und Beschäftigten vereinbart; für die Freistellungszeit gibt es den Arbeitsentgeltzuschuss.
- Antrag immer vor dem Start – wer nach Kursbeginn beantragt, verliert den Anspruch. Planen Sie den Vorlauf ein.
- Reine Anpassungsschulungen sind ausgeschlossen – ein eintägiges Software-Update zählt nicht; gefördert wird echte Weiterbildung ab in der Regel 120 Stunden.
- Bei Ablehnung lohnt sich eine bessere Begründung des Qualifizierungsbedarfs – dabei unterstützen wir Sie kostenlos.
Förderfähige Weiterbildungen bei Pontem Pro
Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir bundesweit Weiterbildungen, die die Voraussetzungen des QCG erfüllen – praxisnah, berufsbegleitend möglich, als Live-Online-Weiterbildung oder vor Ort. Den Träger wählen Sie frei: Sie können sich für Pontem Pro entscheiden, auf Wunsch mit sprachsensibler Begleitung.
Alle Weiterbildungen ansehen oder Förderfähigkeit kostenlos prüfen lassen.
Klar beantwortet, ohne Behördendeutsch.
Fachkräfte sichern – gefördert weiterbilden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob das Qualifizierungschancengesetz passt, wie hoch die Förderung ausfällt und wie Sie den Antrag stellen – kostenlos und unverbindlich, für Beschäftigte wie Arbeitgeber.
