Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen: Schritt für Schritt
Mit dem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten deiner beruflichen Weiterbildung übernehmen, auch wenn dich das Jobcenter betreut. Wir zeigen dir, wie du einen Bildungsgutschein beantragen kannst, wer die Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen du zum Beratungsgespräch mitbringst. Ob der Bildungsgutschein oder ein anderer Weg zu dir passt, klärt die Übersicht aller Förderwege.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist die Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass die Voraussetzungen für die Förderung deiner beruflichen Weiterbildung vorliegen. Damit sichert sie dir zu, die Weiterbildungskosten zu übernehmen. Seit dem 1. Januar 2025 ist dafür auch dann die Agentur für Arbeit zuständig, wenn dich das Jobcenter betreut. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Welchen zugelassenen Träger du wählst, entscheidest du selbst.
Wichtig: Der Bildungsgutschein ist in der Regel eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit kann fördern, muss aber nicht. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses (§ 81 Abs. 2 SGB III). Diesen Weg bietet Pontem Pro nicht an.
Was steht im Gutschein?
Der Gutschein nennt immer ein Bildungsziel und ist in der Regel zeitlich befristet. Die Agentur für Arbeit kann ihn außerdem auf eine Region beschränken (§ 81 Abs. 4 SGB III, Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit). Für dich heißt das:
- Bildungsziel: Die Weiterbildung, die du auswählst, muss zu dem Ziel und den Inhalten auf dem Gutschein passen.
- Gültigkeit: Du musst innerhalb der Gültigkeitsdauer in die Weiterbildung eintreten. Sonst verfällt der Gutschein und du müsstest einen neuen beantragen.
- Region: In der Regel wählst du einen Lehrgang im Tagespendelbereich deines Wohnorts.
Der Träger bestätigt auf dem Gutschein deine Aufnahme in die Weiterbildung. Vor Beginn der Weiterbildung muss der Gutschein bei der Agentur für Arbeit vorliegen.
Auch kürzere Weiterbildungen sind förderfähig
Gefördert werden kann zum Beispiel eine Anpassungsqualifizierung, eine Teilqualifizierung oder eine Umschulung. Pontem Pro bietet keine Umschulung an. Unsere berufspraktische Weiterbildung bereitet auf einen Quereinstieg in Hilfs- und Assistenztätigkeiten im Gesundheitswesen vor und ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Ob eine kürzere Weiterbildung oder eine Umschulung zu dir passt, klärst du im Beratungsgespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Voraussetzungen: Wer kann gefördert werden?
§ 81 Abs. 1 SGB III nennt drei Voraussetzungen:
- Notwendig: Die Weiterbildung ist notwendig, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden (Nr. 1). Das gilt unabhängig davon, ob du Arbeitslosengeld (ALG I) oder Grundsicherung (früher Bürgergeld) beziehst.
- Beraten: Die Agentur für Arbeit hat dich vor Beginn der Weiterbildung beraten (Nr. 2).
- Zugelassen: Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen (Nr. 3). Bei Pontem Pro sind der Träger (Trägerzertifikat 3000379/2) und unsere Weiterbildung nach AZAV zugelassen.
Bist du arbeitslos, wird die Notwendigkeit auch anerkannt, wenn du durch die Weiterbildung erweiterte berufliche Kompetenzen erwirbst, die deine Beschäftigungsfähigkeit verbessern, und die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist (§ 81 Abs. 1a SGB III).
Ob die Weiterbildung in deinem Fall notwendig und geeignet ist, prüft die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen du dafür brauchst.
Für Berufstätige: Förderung auch im bestehenden Job
Auch wenn du noch arbeitest, kann die Agentur für Arbeit deine Weiterbildung fördern. Droht dir Arbeitslosigkeit, gelten die Voraussetzungen oben. Unabhängig davon gibt es für Beschäftigte die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Dabei kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten je nach Betriebsgröße ganz oder teilweise übernehmen. Werden die Kosten übernommen, bescheinigt sie das in der Regel ebenfalls mit einem Bildungsgutschein.
Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit: Wer stellt ihn aus?
Deine erste Anlaufstelle bleibt die Stelle, die dich betreut. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, auch wenn dich das Jobcenter betreut.
- Agentur für Arbeit: wenn du Arbeitslosengeld (ALG I) beziehst oder dort arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist. Sie berät dich und entscheidet über die Förderung.
- Jobcenter: wenn du Grundsicherung (früher Bürgergeld) beziehst. Dein Jobcenter klärt den Bedarf für eine Weiterbildung vor und bezieht dann die Agentur für Arbeit ein. Sie berät dich zur Weiterbildung und prüft abschließend die Voraussetzungen.
Aus Bürgergeld wurde die neue Grundsicherung
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in die neue Grundsicherung überführt. Beim Bildungsgutschein bleibt es dabei: Das Jobcenter ist deine Anlaufstelle, über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Antrag stellen: der Ablauf in 4 Schritten
Die Förderung beantragst du, bevor die Weiterbildung beginnt. Eine Weiterbildung, für die du erst nach dem Start einen Antrag stellst, wird grundsätzlich nicht gefördert (§ 324 SGB III). So läuft es ab:
Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft
Vereinbare einen Termin bei der Stelle, die dich betreut: bei der Agentur für Arbeit oder, wenn du Grundsicherung beziehst, beim Jobcenter. Noch nicht gemeldet? Dann meldest du dich zuerst bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Sag im Termin, dass du eine berufliche Weiterbildung machen möchtest.
bei der Stelle, die dich betreutUnterlagen vorbereiten
Stell deine Unterlagen zusammen, damit im Beratungsgespräch klar wird, wo du beruflich stehst und wohin du willst. Was dazugehört, steht in der Liste unter den Schritten. Die Unterlagen zur Weiterbildung kommen in Schritt 3 dazu.
Checkliste untenZugelassene Weiterbildung auswählen
Maßnahme und Träger müssen für die Förderung zugelassen sein. Passende Angebote findest du in der Weiterbildungssuche von mein NOW, dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung. Frag vor der Anmeldung beim Träger nach, ob die Weiterbildung zugelassen ist. Sie muss später zum Bildungsziel auf deinem Gutschein passen. Ob unsere Weiterbildung zu deinem Ziel passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassenEntscheidung der Agentur für Arbeit
Auch wenn dich das Jobcenter betreut, prüft die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch, ob die Weiterbildung für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Fördert sie deine Weiterbildung, bekommst du den Bildungsgutschein und meldest dich damit beim Träger an. Die Lehrgangskosten zahlt die Agentur dann im Regelfall direkt an den Träger. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.
Erst der Gutschein, dann der StartUnterlagen für das Beratungsgespräch
Diese Unterlagen helfen dir im Gespräch:
- Lebenslauf und Nachweise über Schul- und Berufsabschlüsse, dazu Arbeitszeugnisse, soweit vorhanden.
- Name und Maßnahmenummer der Weiterbildung, die du dir ausgesucht hast.
- Maßnahmebeschreibung des Trägers mit Inhalten, Dauer und Kosten.
- Nachweis der Zulassung von Träger und Maßnahme nach AZAV.
Beschreibe im Gespräch dein berufliches Ziel und welche Weiterbildung dich dorthin bringen soll. Für unsere Weiterbildung bekommst du Maßnahmebeschreibung und Zulassungsnachweis von uns.
Welche Kosten werden übernommen?
Fördert die Agentur für Arbeit deine Weiterbildung, übernimmt sie die Lehrgangskosten. Weitere Kosten kann sie ebenfalls übernehmen (§§ 83 bis 87 SGB III). Welche das in deinem Fall sind, klärt das Beratungsgespräch.
| Kostenart | Übernahme | Hinweis |
|---|---|---|
| Lehrgangskosten | 100 % | bei Förderung nach § 81 SGB III, kein Eigenanteil für den Lehrgang |
| Lernmittel & Prüfungsgebühren | enthalten | erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren |
| Fahrkosten | möglich | für Pendelfahrten zwischen Wohnung und Unterrichtsort |
| Kinderbetreuung | möglich | pauschal 160 € im Monat je aufsichtsbedürftigem Kind, in der Regel unter 15 Jahren |
| Unterkunft & Verpflegung | möglich | nur wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich ist, bis zu 420 € für die Unterkunft und 168 € für die Verpflegung im Monat |
| Weiterbildungsgeld | 150 €/Monat | für Arbeitslose und für Beschäftigte mit Grundsicherung, nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen |
| Weiterbildungsprämie | bis zu 2.500 € | 1.000 € für die bestandene Zwischen-, 1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung, nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen |
| Arbeitslosengeld / Grundsicherung | wird weitergezahlt | solange die Voraussetzungen dafür vorliegen |
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie: nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen
Beide Leistungen gibt es nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen (§ 87a SGB III). Für das Weiterbildungsgeld kann das zum Beispiel eine Umschulung, eine berufsanschlussfähige Teilqualifizierung oder ein Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung sein. Die Weiterbildungsprämie setzt zusätzlich eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung voraus. Ob deine Weiterbildung die Kriterien erfüllt, klärt die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Unsere berufspraktische Weiterbildung endet mit einer trägerinternen Prüfung und einer Teilnahmebescheinigung und gehört nicht dazu.
Förderung nicht bewilligt? So geht es weiter
Der Bildungsgutschein ist in der Regel eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Weiterbildung für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Wird der Bildungsgutschein nicht bewilligt, kann das verschiedene Gründe haben. Das kannst du tun:
- Nach dem Grund fragen und danach, welcher Schritt stattdessen sinnvoll ist.
- Offen für andere Wege sein, deine Vermittlungsfachkraft kann dir sagen, welche Unterstützung sie im Moment für passend hält.
- Dein Ziel klären, z. B. welcher Beruf, welche Hürde, welcher nächste Schritt. Hat sich deine Situation verändert, kannst du das Thema bei einem späteren Termin wieder ansprechen.
Wir helfen dir kostenlos dabei, dein Ziel klar zu formulieren. Die Entscheidung über die Förderung trifft allein die Agentur für Arbeit. Das gilt seit 2025 auch, wenn dich das Jobcenter betreut.
Welche Weiterbildungen kannst du mit dem Gutschein machen?
Gefördert werden können nur Weiterbildungen, bei denen Maßnahme und Träger für die Förderung zugelassen sind. Bei Pontem Pro ist das die Berufspraktische Weiterbildung mit Sprachförderung, online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte. Zugangsvoraussetzungen gibt es keine. Inhalte, Termine und Ablauf zeigt unsere Seite zur Weiterbildung mit Bildungsgutschein. Möchtest du dich erst beruflich orientieren, kann auch ein AVGS-Coaching infrage kommen.
Unterstützung in deiner Sprache
Ist Deutsch nicht deine erste Sprache, bekommst du bei Pontem Pro Beratung in mehreren Sprachen und Hilfe bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sprachsensible Begleitung ist Teil unserer Arbeit, seit wir 2024 gestartet sind.
Stand: September 2026, nach SGB II, SGB III und dem Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit.
Häufig gestellte Fragen zum Bildungsgutschein
Gut vorbereitet ins Beratungsgespräch
Im Erstgespräch klären wir, welche Weiterbildung zu deinem Ziel passt und welche Unterlagen du für das Beratungsgespräch brauchst, kostenlos, unverbindlich und auf Wunsch in mehreren Sprachen. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
