Weiterbildung für Arbeitssuchende: so fördert die Agentur für Arbeit
Arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann kann eine geförderte Weiterbildung infrage kommen: Die Agentur für Arbeit, früher Arbeitsamt, kann sie bezahlen, wenn die Weiterbildung für deinen Weg in Arbeit notwendig ist. Mit einem Bildungsgutschein trägt die Agentur die Lehrgangskosten; auch Fahrkosten und Kinderbetreuung können übernommen werden. Dein Arbeitslosengeld bekommst du weiter, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Arbeitsamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter: wer fördert?
„Arbeitsamt“ sagen viele bis heute, gemeint ist die Agentur für Arbeit. Deine erste Anlaufstelle bleibt die Stelle, die dich betreut. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, auch wenn dich das Jobcenter betreut. Betreut dich ein Jobcenter, kann es den Bedarf für eine Weiterbildung feststellen und deine Eignung vorklären. Danach berät dich die Agentur für Arbeit und prüft die Voraussetzungen abschließend. Wir sind Bildungsträger: Wir führen die Weiterbildung durch, über die Förderung entscheiden wir nicht.
Das Wichtigste vorweg
Gefördert werden kann, wer arbeitslos ist oder wem Arbeitslosigkeit droht. Über die Förderung entscheidet allein die Agentur für Arbeit. Übernommen werden können Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kinderbetreuung und, wenn nötig, auswärtige Unterbringung. Arbeitslosengeld bekommst du weiter, wenn du Anspruch darauf hast; je zwei Tage Arbeitslosengeld während der Weiterbildung verbrauchen nur einen Tag deines Anspruchs. Bei Bewilligung zahlst du für den Lehrgang keinen Eigenanteil.
Für wen diese Weiterbildung gedacht ist
- Du bist arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht und willst die Zeit für einen echten Schritt nutzen.
- Dir erschwert die Sprache den Wiedereinstieg, berufsbezogene Sprachförderung ist bei uns direkt in die Weiterbildung integriert.
- Du willst ohne fachliche Vorkenntnisse neu starten, wir vermitteln die Praxis von Grund auf, ein Berufsabschluss ist keine Voraussetzung.
Arbeitssuchend gemeldet heißt noch nicht arbeitslos. Für die Förderung zählt, ob du arbeitslos bist oder dir Arbeitslosigkeit droht. Endet dein Job, musst du dich spätestens drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden; erfährst du es später, innerhalb von drei Tagen. Danach soll die Agentur für Arbeit ein erstes Beratungsgespräch mit dir führen, in dem du eine Weiterbildung ansprechen kannst. Bist du beschäftigt und nicht von Arbeitslosigkeit bedroht, kommen andere Wege infrage. Einen Überblick gibt unsere Seite zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Wann zahlt das Arbeitsamt eine Weiterbildung?
Die Agentur für Arbeit kann eine zugelassene Weiterbildung für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte bezahlen, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Notwendig: Die Weiterbildung ist notwendig, damit du wieder Arbeit findest oder drohende Arbeitslosigkeit abwendest. Bist du arbeitslos, zählt auch, wenn sie deine Beschäftigungsfähigkeit verbessert und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
- Beraten: Die Agentur für Arbeit hat dich vor dem Start beraten.
- Zugelassen: Die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung zugelassen.
Die Agentur für Arbeit entscheidet hier nach Ermessen, also im Einzelfall. Einen Rechtsanspruch gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa beim Nachholen eines Berufsabschlusses. Diesen Weg bietet Pontem Pro nicht an. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.
Was übernommen werden kann und was nicht
Wird deine Weiterbildung gefördert, können diese Kosten übernommen werden (Beträge laut Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit, Stand Januar 2026):
| Kostenart | Was übernommen werden kann |
|---|---|
| Lehrgangskosten | einschließlich erforderlicher Lernmittel und Arbeitskleidung |
| Fahrkosten | zweckmäßigstes öffentliches Verkehrsmittel in der niedrigsten Klasse; Deutschlandticket, wenn kein günstigeres Ticket infrage kommt; mit anderen Verkehrsmitteln wie dem Auto 20 Cent je Kilometer; Pendelfahrten bis 588 € im Monat |
| Kinderbetreuung | 160 € im Monat je Kind, in der Regel für Kinder unter 15 Jahren |
| Auswärtige Unterbringung, nur wenn nötig | Unterkunft 60 € am Tag, höchstens 420 € im Monat; Verpflegung 24 € am Tag, höchstens 168 € im Monat |
Prüfungsgebühren werden nur für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Prüfungen übernommen.
Nicht übernommen werden Weiterbildungen, die für deinen Weg in Arbeit nicht notwendig sind oder nicht zu deinem Bildungsgutschein passen: ein anderes Bildungsziel, ein Start nach Ablauf seiner Gültigkeit oder ein Kurs außerhalb einer Region, auf die er beschränkt ist. Der Träger muss den Bildungsgutschein vor dem Start bei der Agentur für Arbeit vorlegen.
Weiterbildungsgeld (150 € im Monat für Arbeitslose) und Prämien (1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung, 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung) gibt es nur bei einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt. Unsere Weiterbildung endet mit einem trägerinternen Abschluss und gehört nicht dazu.
Dein Weg in die geförderte Weiterbildung: Schritt für Schritt
So läuft es ab, von der ersten Beratung bis zum Start. Alle Details zum Antrag: Bildungsgutschein bei der Agentur beantragen.
Beratung bei der Stelle, die dich betreut
Sprich deine Vermittlungsfachkraft an, bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter, je nachdem, wer dich betreut. Nenne dein berufliches Ziel und, wenn du schon einen Kurs im Blick hast, den Träger.
vor dem Start beraten lassenDer Gutschein und sein Bildungsziel
Betreut dich ein Jobcenter, berät dich danach auch die Agentur für Arbeit. Sie prüft die Fördervoraussetzungen. Entscheidet sie sich für eine Förderung, bekommst du einen Bildungsgutschein. Er nennt immer ein Bildungsziel, gilt befristet und kann auf eine Region beschränkt sein.
auf Bildungsziel und Gültigkeit achtenPassenden Kurs finden und anfangen
Mit dem Bildungsgutschein wählst du selbst einen zugelassenen Kurs, der zum Bildungsziel passt. Angebote findest du in der Weiterbildungssuche mein NOW der Bundesagentur für Arbeit; auch die KURSNET-Seite der Bundesagentur führt dorthin.
Die Maßnahmebeschreibung unserer Weiterbildung bekommst du von uns, gern schon vor Schritt 1. Meldest du dich mit dem Bildungsgutschein bei uns an, reichen wir ihn vor dem Start bei der Agentur für Arbeit ein.
bei Bewilligung 0 € Eigenanteil für den LehrgangBeratungsgespräch vorbereiten: Checkliste
Diese Punkte helfen dir im Vermittlungsgespräch:
- Dein berufliches Ziel in einem Satz.
- Deine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen.
- Lebenslauf und Nachweise.
- Die Maßnahmebeschreibung, wenn du schon einen Kurs im Blick hast (bei Pontem Pro mit Trägerzertifikat 3000379/2).
- Deine Fragen zu Teilzeit, Kinderbetreuung und Fahrweg.
- Deine Frage, welche Bildungsziele in deiner Region gefragt sind.
Im kostenlosen Erstgespräch (ca. 15 Minuten) helfen wir dir, dein Ziel klar zu formulieren, und geben dir die Maßnahmebeschreibung mit.
Deine Weiterbildung bei Pontem Pro
Als AZAV-zugelassener Träger bieten wir eine Weiterbildung mit Praktikum und Sprachförderung an, Schwerpunkt Gesundheitsberufe. Sie bereitet dich auf den Einstieg in Hilfs- und Assistenztätigkeiten im Gesundheitswesen vor, mit begleitetem Praktikum und berufsbezogener Sprachförderung im Unterricht.
- Teilzeit-Variante: vormittags oder nachmittags, mit einem begleiteten Praktikum von sechs Wochen.
- Format: online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte.
- Ohne Berufsabschluss möglich.
- Trägerinterner Abschluss, kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Auf Qualifizierungen wie Betreuungskraft nach § 43b SGB XI bereitet die Weiterbildung vor, diese erwirbst du separat.
- AZAV-zugelassen: Trägerzertifikat 3000379/2, gültig bis 18.08.2029.
Du wählst den Träger selbst, im Rahmen des Bildungsziels auf deinem Bildungsgutschein. Passt unser Kurs nicht zu deinem Bildungsziel, sagen wir dir das offen.
Nach der Weiterbildung: Bewerbung und Wiedereinstieg
Zum Schluss geht es um den Job: Wir begleiten dich bis zur Bewerbung. Hält deine Vermittlungsfachkraft danach ein Coaching für notwendig, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Der AVGS ist ein anderer Gutschein als der Bildungsgutschein: Er fördert Coaching und Unterstützung bei der Jobsuche, nicht die Weiterbildung. Mit einem AVGS kommen bei uns zum Beispiel diese Coachings infrage:
- AVGS-Karrierecoaching: Orientierung, Standortbestimmung, nächster Schritt.
- Bewerbungsmanagement Boost: überzeugende Unterlagen und Sicherheit im Vorstellungsgespräch.
Ob du einen AVGS bekommst, prüft deine Vermittlungsfachkraft. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Wie der Antrag läuft, steht unter AVGS beantragen.
Mit Familie, in Teilzeit oder mit noch nicht perfektem Deutsch?
Kein Problem. Unsere Teilzeit-Variante läuft vormittags oder nachmittags, vereinbar mit Familie und Betreuung. Du lernst online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte. Und wenn dein Deutsch noch nicht sitzt: Berufsbezogene Sprachförderung ist Teil der Weiterbildung, auf Wunsch mit Beratung in mehreren Sprachen. Wer den Beruf ganz wechseln will, findet den passenden Weg auf unserer Seite zur Weiterbildung für Quereinsteiger.
Stand: Oktober 2026. Quellen: §§ 38, 45, 81, 83, 84, 87a, 139, 144, 148 und 159 SGB III auf gesetze-im-internet.de. Dazu das Merkblatt 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ der Bundesagentur für Arbeit, Stand Januar 2026, und die Weiterbildungssuche mein NOW.
Häufige Fragen zur Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit
Fragen zur Weiterbildung? Lass uns reden.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir deine Fragen zur Weiterbildung und zum Ablauf, unverbindlich und auf Wunsch in mehreren Sprachen.
