AVGS · § 45 SGB III
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026

AVGS: dein Coaching zu 100 % kostenlos.

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten für Coaching, Bewerbung und berufliche Orientierung – mit fester Bezugsperson bei Pontem Pro.

Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung nach § 45 SGB III („Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung"). Damit übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % die Kosten für unterstützende Maßnahmen bei einem AZAV-zertifizierten Träger. Den Träger wählst du selbst – du kannst dich für Pontem Pro entscheiden (Träger-Nr. 3000379).

AVGS ist nicht gleich AVGS

Es gibt drei Varianten: AVGS-MAT für Maßnahmen bei einem zugelassenen Träger (z. B. Coaching bei Pontem Pro), AVGS-MAG für betriebliche Maßnahmen und AVGS-MPAV für private Arbeitsvermittlung. Für Coaching und Orientierung ist der AVGS-MAT der richtige Weg.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Der AVGS deckt unterstützende, nicht abschlussbezogene Maßnahmen ab. Bei Pontem Pro nutzt du ihn für:

  • Karriere- und Berufscoaching – Orientierung, Standortbestimmung, nächster Schritt.
  • Bewerbungscoaching – überzeugende Unterlagen, Strategie, Sicherheit im Vorstellungsgespräch.
  • Quereinstiegs-Beratung – welcher Wechsel passt, welche Weiterbildung lohnt sich.
  • Existenzgründungs-Coaching – für den Weg in die Selbstständigkeit.

Unser AVGS-Karrierecoaching ansehen oder alle Coachings entdecken.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Grundsätzlich Arbeitssuchende und Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Dabei wird unterschieden:

  • Rechtsanspruch: Beziehst du ALG I und warst innerhalb der letzten drei Monate mindestens sechs Wochen arbeitslos, muss dir die Agentur einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung ausstellen (§ 45 SGB III). Für Coaching-Maßnahmen bleibt es eine Ermessensentscheidung – mit guter Vorbereitung gut erreichbar.
  • Ermessensleistung: In den meisten Fällen entscheidet die Arbeitsvermittlung nach Ermessen, ob die Maßnahme für deine Eingliederung sinnvoll ist. Hier zählt eine gute Begründung.

Was für dich gilt, hängt von deiner Situation ab. Wir prüfen das kostenlos im Erstgespräch und bereiten die Begründung mit dir vor.

AVGS oder Bildungsgutschein – was passt zu dir?

Beide Förderungen werden oft verwechselt. Der Unterschied auf einen Blick:

 AVGSBildungsgutschein
Rechtsgrundlage§ 45 SGB III§ 81 SGB III
Was wird gefördertCoaching, Bewerbung, Orientierungabschlussbezogene Weiterbildung
DauerTage bis wenige Wochenmehrere Monate
Dein Eigenanteil0 €0 €
Typischer EinsatzOrientierung & Bewerbungneue Qualifikation

Viele kombinieren beides: erst AVGS-Coaching zur Orientierung, dann eine geförderte Weiterbildung mit Bildungsgutschein.

So läuft dein AVGS-Coaching ab

Ein AVGS-Coaching ist kein anonymer Kurs, sondern eine persönliche Begleitung mit fester Bezugsperson. Der typische Ablauf:

  • Kennenlernen & Ziel klären – wo stehst du, wo willst du hin? Daraus entsteht dein roter Faden.
  • Sitzungen im eigenen Takt – meist 1–2 Termine pro Woche, online oder vor Ort, einzeln oder in der Gruppe.
  • Konkrete Ergebnisse – überzeugende Bewerbungsunterlagen, ein klares Berufsziel und ein Plan für den nächsten Schritt.
  • Anschluss – auf Wunsch leiten wir direkt in eine geförderte Weiterbildung über.

AVGS beantragen – Schritt für Schritt

1

Kostenloses Erstgespräch bei Pontem Pro

Wir klären dein Ziel, wählen die passende Maßnahme und bereiten deine Argumente vor – auf Wunsch in deiner Sprache.

ca. 15 Minuten
2

AVGS bei Agentur oder Jobcenter anfragen

Bitte aktiv um einen AVGS für die gewählte Maßnahme. Nenne dein konkretes Ziel und den AZAV-Träger – das erhöht die Bewilligungschance.

oft schnell entschieden
3

Gutschein einlösen – Coaching starten

Du reichst den Gutschein bei Pontem Pro ein. Wir rechnen direkt mit der Förderstelle ab – du zahlst nichts.

schneller Start möglich
Leitfaden für dein Beratungsgespräch

„Ich möchte mit einem Coaching wieder in Arbeit kommen und habe einen AZAV-zertifizierten Anbieter gefunden. Ich möchte dafür einen AVGS beantragen."

Betone dein konkretes Eingliederungsziel – dass das Coaching dich einem Job näherbringt. Nenne die Maßnahme und den Träger (Pontem Pro, AZAV-Nr. 3000379). Die richtigen Argumente bereiten wir im Erstgespräch gemeinsam vor.

Antrag abgelehnt? – Das kannst du tun

Weil der AVGS oft eine Ermessensleistung ist, kommt eine Ablehnung vor. Das ist kein Endpunkt:

  • Widerspruch einlegen – innerhalb eines Monats, schriftlich, mit besserer Begründung deines Eingliederungsziels.
  • Bedarf konkret darstellen – z. B. warum Orientierung oder Bewerbungshilfe dich jetzt weiterbringt.
  • Zweitgespräch führen oder einen anderen Ansprechpartner bitten.
  • Alternative prüfen – für abschlussbezogene Weiterbildung kommt oft ein Bildungsgutschein infrage.

Bei Widerspruch und Begründung unterstützen wir dich – kostenlos.

Unterstützung in deiner Sprache

Anträge, Behördensprache, Förderlogik – das ist auch auf Deutsch nicht leicht. Bei Pontem Pro bekommst du Beratung in mehreren Sprachen und Hilfe bei der Kommunikation mit Agentur oder Jobcenter. Sprachsensible Begleitung ist Teil unserer Arbeit, seit wir 2024 gestartet sind – heute profitieren davon alle: Quereinsteiger:innen, Wiedereinsteiger:innen und Menschen mit Migrationsgeschichte gleichermaßen.

Häufige Fragen zum AVGS

Klar beantwortet, ohne Behördendeutsch.

AVGS? Das prüfen wir gemeinsam.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob dir ein AVGS zusteht, welches Coaching zu dir passt und wie du den Antrag stellst – kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch in mehreren Sprachen.

Pontem Pro · AZAV-zertifizierter Bildungsträger · Altenkesseler Str. 17 / Geb. A4 · 66115 Saarbrücken