Bürgergeld / Grundsicherungsgeld · Bildungsgutschein
Zuletzt aktualisiert: 29. September 2026

Weiterbildung mit Bürgergeld: dein Weg über das Jobcenter

Beziehst du Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld, kann die Agentur für Arbeit deine Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein fördern. Dann übernimmt sie die Lehrgangskosten. Neben dem Bildungsgutschein gibt es weitere Förderungen für Weiterbildung, die je nach Situation greifen. Deine erste Anlaufstelle ist das Jobcenter. Wir zeigen dir, wie der Weg abläuft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wo du anfängst: bei deiner Vermittlungsfachkraft im Jobcenter.
  • Wer entscheidet: beim Bildungsgutschein die Agentur für Arbeit, seit dem 1. Januar 2025 auch dann, wenn dich das Jobcenter betreut.
  • Was übernommen werden kann: die Lehrgangskosten, dazu Fahrkosten sowie Kosten für Kinderbetreuung und, wenn nötig, für auswärtige Unterbringung und Verpflegung.
  • Geld zusätzlich: 150 € Weiterbildungsgeld im Monat, anrechnungsfrei, nur bei abschlussorientierten Weiterbildungen wie einer Umschulung. Unsere Weiterbildung gehört nicht dazu.
  • Kein Rechtsanspruch bei Weiterbildungen wie unserer: Die Förderung einer Weiterbildung, die deine beruflichen Kenntnisse erweitert, ist eine Ermessensleistung. Beim Nachholen eines Berufs- oder Hauptschulabschlusses gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch.

Bürgergeld heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld: was sich ändert

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II), oft ist auch von der „neuen Grundsicherung“ die Rede. Bis Ende 2026 dürfen Behörden noch den Begriff Bürgergeld verwenden. Für deine Weiterbildung heißt das:

  • Wer entscheidet, bleibt gleich: Über den Bildungsgutschein entscheidet die Agentur für Arbeit. Das gilt schon seit dem 1. Januar 2025 und hat mit der Umbenennung nichts zu tun.
  • Weiterbildungsgeld und Prämie gibt es weiter, aber nur bei Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen.
  • Neu im Gesetz: der ausdrückliche Vorrang der Vermittlung in Arbeit. Was das für dich bedeutet, steht weiter unten.

Jobcenter oder Agentur für Arbeit: wer über den Bildungsgutschein entscheidet

Deine erste Anlaufstelle bleibt die Stelle, die dich betreut. Seit dem 1. Januar 2025 entscheidet die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein, auch wenn dich das Jobcenter betreut.

Für dich heißt das: Du sprichst zuerst mit deiner Vermittlungsfachkraft im Jobcenter über dein berufliches Ziel. Die Agentur für Arbeit berät dich vor Beginn der Weiterbildung und entscheidet über die Förderung. Fördert sie die Weiterbildung, übernimmt sie auch die Kosten, nicht das Jobcenter.

Anders beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Coaching: Darüber entscheidet bei Grundsicherungsgeld in der Regel das Jobcenter. Den Unterschied zeigt der Vergleich weiter unten.

Welche Kosten die Agentur für Arbeit übernehmen kann

Mit dem Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit bestimmte Kosten deiner Weiterbildung, wenn sie die Förderung bewilligt. Für die Lehrgangskosten zahlst du dann keinen Eigenanteil. Nach § 83 SGB III können diese Kosten übernommen werden:

  • Lehrgangskosten: die Lehrgangsgebühren einschließlich erforderlicher Lernmittel und Arbeitskleidung, dazu Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Prüfungen.
  • Fahrkosten für den Weg zur Weiterbildung.
  • Kinderbetreuung: pauschal 160 € im Monat für jedes aufsichtsbedürftige Kind (§ 87 SGB III).
  • Unterbringung und Verpflegung auswärts, wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.

Welche Kosten in deinem Fall übernommen werden können, klärt die Agentur für Arbeit im Beratungsgespräch. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf ein Bildungsziel beschränkt sein. In diesem Rahmen wählst du den zugelassenen Träger selbst.

Weiterbildungsgeld: Wird es auf das Bürgergeld angerechnet?

Nein. Das Weiterbildungsgeld ist anrechnungsfrei: Es mindert dein Grundsicherungsgeld nicht, du bekommst es zusätzlich. Gezahlt wird es aber nur bei einer geförderten Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt (§ 87a SGB III), zum Beispiel bei einer Umschulung. Im Überblick:

LeistungHöheBedingung
Lehrgangskosten0 € EigenanteilBildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Weiterbildungsgeld150 € im Monat, anrechnungsfreiWeiterbildung mit Abschluss in einem Ausbildungsberuf
Weiterbildungsprämie1.000 € + 1.500 €bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung in einer solchen Weiterbildung
Grundsicherungsgeldläuft weitersolange die Voraussetzungen dafür vorliegen

Bei Pontem Pro: Unsere Weiterbildung führt nicht zu einem Berufsabschluss. Weiterbildungsgeld und Prämie gibt es dafür nicht. Stellt die Agentur für Arbeit einen Bildungsgutschein aus, zahlst du für die Lehrgangskosten trotzdem nichts. Umschulungen bieten wir nicht an.

Den Bürgergeld-Bonus gibt es nicht mehr: Die früheren 75 € im Monat wurden zum 28. März 2024 abgeschafft, auch wenn manche Seiten sie noch nennen.

Voraussetzungen

Für die Förderung mit Bildungsgutschein zählen vier Punkte: die drei Voraussetzungen aus § 81 Abs. 1 SGB III und der richtige Zeitpunkt.

  • Notwendig: Die Weiterbildung ist notwendig, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bist du arbeitslos, gilt sie auch dann als notwendig (§ 81 Abs. 1a SGB III), wenn sie mit erweiterten beruflichen Kompetenzen deine Beschäftigungsfähigkeit verbessert und nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.
  • Beratung vor Beginn: Die Agentur für Arbeit hat dich vor dem Start beraten.
  • Zugelassen: Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen. Bei Pontem Pro sind der Träger (Trägerzertifikat 3000379/2) und unsere Weiterbildung nach AZAV zugelassen.
  • Vor dem Start: Der Bildungsgutschein liegt vor, bevor die Weiterbildung beginnt. Der Träger legt ihn der Agentur für Arbeit vor Beginn vor.

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Weiterbildung für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.

Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir die Punkte vorher mit dir durch, auf Wunsch in mehreren Sprachen.

Vorrang der Vermittlung: was er für dich bedeutet

Seit dem 1. Juli 2026 steht im Gesetz zur Grundsicherung ausdrücklich: Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit hat Vorrang (§ 3a SGB II). Für Förderungen der Agentur für Arbeit wie den Bildungsgutschein gilt ein entsprechender Vorrang (§ 4 SGB III), es sei denn, die Weiterbildung ist für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit erforderlich.

Ob eine Weiterbildung oder die direkte Vermittlung der bessere Weg für dich ist, beurteilt deine Vermittlungsfachkraft. Wir helfen dir vorab, dein berufliches Ziel klar zu beschreiben.

Weiterbildung beantragen: Schritt für Schritt

1

Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft im Jobcenter

Sprich deine Vermittlungsfachkraft auf eine Weiterbildung an und beschreibe dein berufliches Ziel. Wenn du dich schon für eine Maßnahme interessierst, bring die Maßnahmebeschreibung mit. Für unsere Weiterbildung bekommst du sie im kostenlosen Erstgespräch. Das Gespräch führen wir auf Wunsch in mehreren Sprachen.

Maßnahmebeschreibung mitnehmen
2

Die Agentur für Arbeit prüft und entscheidet

Die Agentur für Arbeit berät dich vor Beginn und prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, kann sie dir einen Bildungsgutschein ausstellen. Er kann zeitlich befristet sowie regional und auf ein Bildungsziel beschränkt sein. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit.

Beratung vor dem Start
3

Träger wählen und starten

Mit dem Bildungsgutschein wählst du einen zugelassenen Träger. Entscheidest du dich für Pontem Pro, legen wir der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn vor und rechnen die Lehrgangskosten direkt mit ihr ab. Dein Grundsicherungsgeld läuft weiter, solange du die Voraussetzungen erfüllst. Weiterbildungsgeld gibt es bei unserer Weiterbildung nicht, weil sie nicht zu einem Berufsabschluss führt.

0 € Eigenanteil
Ein möglicher Einstieg ins Gespräch

„Ich möchte mich beruflich weiterbilden, um in Arbeit zu kommen. Gern erzähle ich Ihnen, welches Ziel ich habe und was mir dafür noch fehlt. Eine Maßnahmebeschreibung habe ich mitgebracht.“

Beschreibe dein berufliches Ziel und was dir dafür noch fehlt. Die Maßnahmebeschreibung legst du dazu.

Bildungsgutschein oder AVGS: welcher Weg wofür

Mit beiden Gutscheinen werden Kosten übernommen, aber für verschiedene Ziele. Der Unterschied auf einen Blick:

 BildungsgutscheinAVGS
Wofürberufliche WeiterbildungCoaching und Aktivierung auf dem Weg in Arbeit, zum Beispiel für deine Bewerbung
Rechtsgrundlage§ 81 SGB III§ 45 SGB III
Wer entscheidetdie Agentur für Arbeit, seit dem 1. Januar 2025 auch dann, wenn dich das Jobcenter betreutdie Stelle, die dich betreut: bei Grundsicherungsgeld in der Regel das Jobcenter
Bei Pontem ProBerufspraktische Weiterbildung mit Sprachförderung, online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach KohorteGruppencoaching (InBeS) in Präsenz in Saarbrücken; Einzelcoaching (InBeS) und Bewerbungsmanagement Boost online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt

Ist dein berufliches Ziel noch offen, kann ein AVGS-Coaching der passende erste Schritt sein. Ob ein AVGS für dich infrage kommt, prüft die Stelle, die dich betreut. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Förderfähige Weiterbildung bei Pontem Pro

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir die Berufspraktische Weiterbildung mit Sprachförderung an, online oder in Präsenz in Saarbrücken, je nach Kohorte. Sie umfasst 540 Unterrichtseinheiten plus eine betriebliche Lernphase von 160 Stunden und ist für die Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen. Sie bereitet auf den Einstieg in Hilfs- und Assistenztätigkeiten im Gesundheitswesen vor und ist kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Umschulungen bieten wir nicht an.

Der Unterricht läuft tagsüber: in Teilzeit von Montag bis Freitag am Vormittag oder am Nachmittag, oder in Vollzeit. Einen Überblick gibt unsere Seite zur Weiterbildung mit AZAV-Zulassung. Ob die Weiterbildung zu deinem Ziel passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Klar beantwortet, ohne Behördendeutsch

Häufige Fragen zur Förderung mit Grundsicherungsgeld

Mit Bürgergeld weiterbilden: kostenlos beraten lassen

Im Erstgespräch klären wir, ob unsere Weiterbildung zu deinem Ziel passt und was du für das Gespräch im Jobcenter mitnimmst, kostenlos, unverbindlich, auf Wunsch in mehreren Sprachen. Über den Bildungsgutschein entscheidet allein die Agentur für Arbeit.

Pontem Pro · AZAV-zertifizierter Bildungsträger · Altenkesseler Str. 17 / Geb. A4 · 66115 Saarbrücken
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