Qualifizierungsgeld · § 82a SGB III · neu seit 2024
Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026

Qualifizierungsgeld: Lohn sichern während der Weiterbildung.

Wenn der Strukturwandel die Aufgaben Ihrer Belegschaft verändert, ersetzt die Agentur für Arbeit mit dem Qualifizierungsgeld 60–67 % des Entgelts – während sich Ihre Mitarbeitenden weiterbilden, statt entlassen zu werden.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung, neu seit dem 1. April 2024. Es ersetzt einen Teil des Lohns, während sich Beschäftigte weiterbilden – ähnlich wie das Kurzarbeitergeld, nur für Qualifizierung. Es richtet sich an Betriebe, in denen der Strukturwandel (etwa Digitalisierung oder Antriebswende) größere Teile der Belegschaft betrifft. Das Ziel: Beschäftigung sichern, statt zu entlassen und neu zu suchen.

Qualifizierungsgeld ist nicht das QCG

Beide werden oft verwechselt: Das Qualifizierungsgeld ersetzt den Lohn (die Kurskosten zahlt der Arbeitgeber). Das Qualifizierungschancengesetz macht das Gegenteil – es bezuschusst die Kurskosten plus einen Lohnanteil. Oft ergänzen sich beide.

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld beträgt – unabhängig von der Betriebsgröße – einen Anteil der Nettoentgeltdifferenz, also des Nettolohns, der während der Weiterbildung ausfällt:

  • 60 % der Nettoentgeltdifferenz.
  • 67 % für Beschäftigte mit mindestens einem Kind.

Rechenbeispiel: 2.500 € Nettolohn

Ausgefallener Nettolohn während der Weiterbildung2.500 €
Qualifizierungsgeld ohne Kind (60 %)1.500 €
Qualifizierungsgeld mit Kind (67 %)1.675 €
Gezahlt wird für die Dauer der Weiterbildung – maximal bis zu 3,5 Jahre. Beispielhaft; die genaue Höhe hängt vom individuellen Nettoentgelt und dem Weiterbildungsumfang ab.

Voraussetzungen

Damit ein Betrieb Qualifizierungsgeld nutzen kann, gelten klare Bedingungen:

  • Strukturwandel betrifft die Belegschaft – mindestens 10 % der Beschäftigten haben Qualifizierungsbedarf, ab 250 Beschäftigten mindestens 20 %.
  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung – in Betrieben unter 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
  • Entgeltverzicht geregelt – die Vereinbarung legt fest, dass Beschäftigte für die Weiterbildungszeit (anteilig) auf Arbeitsentgelt verzichten. Genau diese Lücke ersetzt das Qualifizierungsgeld mit 60 bzw. 67 % der Nettoentgeltdifferenz.
  • AZAV-zertifizierte Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden, über eine reine Anpassungsfortbildung hinaus – bei einem zugelassenen Träger wie Pontem Pro.
  • Ungekündigtes Arbeitsverhältnis und in den letzten vier Jahren keine Förderung nach § 82a für dieselbe Person.
  • Antrag vor Beginn – idealerweise rund drei Monate Vorlauf.

Wer trägt die Weiterbildungskosten?

Das ist der Punkt, den selbst die offiziellen Seiten oft offenlassen: Beim Qualifizierungsgeld trägt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten – die Agentur für Arbeit steuert „nur" den Entgeltersatz für die Beschäftigten bei. Wer zusätzlich einen Zuschuss zu den Kurskosten möchte, prüft dafür das Qualifizierungschancengesetz. In vielen Betrieben ist die Kombination der klügste Weg:

  • Einkommen sichern über das Qualifizierungsgeld (Entgeltersatz für die Beschäftigten).
  • Kurskosten senken über das QCG (Zuschuss zu den Lehrgangskosten).

Welche Kombination in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir kostenlos – für dieselbe Maßnahme dürfen sich die Leistungen nicht doppeln.

Qualifizierungsgeld oder QCG?

Beide Förderungen richten sich an Beschäftigte – aber an unterschiedliche Situationen. Der Unterschied auf einen Blick:

 QualifizierungsgeldQualifizierungschancengesetz
Was wird gefördertEntgeltersatz (60/67 %)Lehrgangskosten + Lohnzuschuss
Wer zahlt die Kurskostender Arbeitgeberanteilig die Agentur (bis 100 %)
WannStrukturwandel betrifft größeren Teil der BelegschaftEinzelne Beschäftigte qualifizieren
VoraussetzungBetriebsvereinbarung / TarifvertragAZAV-Maßnahme
Rechtsgrundlage§ 82a SGB III§ 82 SGB III

Oft sinnvoll kombinierbar: Lehrgangskosten über das QCG, Einkommenssicherung über das Qualifizierungsgeld. Geht es um eine einzelne Person, die neu einsteigt, ist häufig der Bildungsgutschein der passende Weg.

So beantragen Sie das Qualifizierungsgeld – Schritt für Schritt

1

Kostenloses Erstgespräch bei Pontem Pro

Wir klären den Qualifizierungsbedarf im Betrieb, wählen passende AZAV-Maßnahmen und prüfen, ob Qualifizierungsgeld, QCG oder eine Kombination der bessere Weg ist.

ca. 15 Minuten
2

Betriebsvereinbarung & Antrag

Sie halten den strukturwandelbedingten Bedarf in einer Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag fest (unter 10 Beschäftigten: schriftliche Erklärung) und stellen den Antrag über das Arbeitgeber-Portal der Agentur.

Vorlauf ca. 3 Monate
3

Weiterbildung & Entgeltersatz

Die Weiterbildung startet – berufsbegleitend oder in Vollzeit. Währenddessen fließt das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz; die Sozialversicherung läuft weiter.

bis zu 3,5 Jahre
Was Sie für den Antrag vorbereiten

„In unserem Betrieb verändern sich durch [Digitalisierung / Automatisierung / …] die Aufgaben von mehr als [10 % / 20 %] der Belegschaft. Wir möchten diese Beschäftigten weiterbilden statt abbauen und dafür Qualifizierungsgeld beantragen."

Bereithalten: die Begründung des Strukturwandels, den betroffenen Belegschaftsanteil, die Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag und die geplante AZAV-Maßnahme. Bei Auswahl und Unterlagen unterstützen wir Sie im Erstgespräch.

Die offiziellen Unterlagen der Agentur für Arbeit

Diese Formulare gehören zum Verfahren – alle über das Qualifizierungsgeld-Portal der Agentur für Arbeit:

  • Antrag auf Qualifizierungsgeld – gestellt vom Arbeitgeber, idealerweise rund drei Monate vor Beginn.
  • Liste der teilnehmenden Beschäftigten – wer nimmt an welcher Maßnahme teil.
  • Einverständniserklärung der Beschäftigten – für die Übermittlung der nötigen Daten.
  • Abrechnungsliste – nach Start der Maßnahme, für die monatliche Auszahlung.

Förderfähige Weiterbildungen bei Pontem Pro

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger bieten wir bundesweit Weiterbildungen, die die Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld erfüllen – praxisnah, berufsbegleitend möglich, als Live-Online-Weiterbildung oder vor Ort. Den Träger wählen Sie frei: Sie können sich für Pontem Pro entscheiden, auf Wunsch mit sprachsensibler Begleitung.

Alle Weiterbildungen ansehen oder Förderung kostenlos prüfen lassen.

Häufige Fragen zum Qualifizierungsgeld

Klar beantwortet, ohne Behördendeutsch.

Strukturwandel meistern – Team halten.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob das Qualifizierungsgeld passt, wie hoch der Entgeltersatz ausfällt und wie Sie den Antrag stellen – kostenlos und unverbindlich, für Arbeitgeber wie Beschäftigte.

Pontem Pro · AZAV-zertifizierter Bildungsträger · Altenkesseler Str. 17 / Geb. A4 · 66115 Saarbrücken