AVGS · § 45 SGB III
Zuletzt aktualisiert: 28. Oktober 2026

AVGS-Gutschein beantragen: Voraussetzungen, Ablauf, Gültigkeit

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für ein Coaching bei einem zugelassenen Träger übernehmen, etwa für Bewerbung und berufliche Orientierung. Hier liest du, für wen der Gutschein infrage kommt, wie der Antrag läuft und was im Gutschein steht. Der AVGS ist einer von mehreren Wegen. Welche Förderung für Weiterbildung und Coaching es sonst noch gibt, steht auf der Förderseite.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), oft auch AVGS-Gutschein genannt, ist eine Förderung nach § 45 SGB III für „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Mit dem Gutschein bescheinigt dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, und legt Ziel und Inhalt der Maßnahme fest (§ 45 Abs. 4 SGB III). Den Träger wählst du selbst.

Ein AVGS-Coaching ist ein Coaching, das über diesen Gutschein gefördert wird. Wird deine Teilnahme bewilligt, entstehen dir für die Maßnahme keine Kosten.

Drei Varianten: AVGS-MAT, AVGS-MAG und AVGS-MPAV

Wofür ein Gutschein gilt, legt § 45 Abs. 4 SGB III fest:

VarianteWofürBei Pontem Pro
AVGS-MATMaßnahme bei einem zugelassenen Träger, zum Beispiel ein Coachingja
AVGS-MAGbetriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgebernein
AVGS-MPAVprivate Arbeitsvermittlung, die nur bei Erfolg vergütet wirdnein

Für ein Coaching ist der AVGS-MAT der passende Gutschein.

Voraussetzungen: für wen der Gutschein infrage kommt

Gefördert werden können nach § 45 Abs. 1 SGB III Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht, und Arbeitslose. Die Maßnahme muss deine berufliche Eingliederung unterstützen, zum Beispiel durch die Heranführung an den Arbeitsmarkt, das Verringern von Vermittlungshemmnissen oder die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Betreut dich das Jobcenter, gilt § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II.

Von Arbeitslosigkeit bedroht ist nach § 17 SGB III, wer versicherungspflichtig beschäftigt ist, bald mit dem Ende der Beschäftigung rechnen muss und danach voraussichtlich arbeitslos wird. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, also den Vorgaben, nach denen die Agenturen arbeiten, zählt nicht dazu, wer arbeitsuchend ist und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis steht oder aus persönlichen Gründen eine neue Stelle sucht. Das gilt auch für Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld beziehen.

Ermessensleistung: kein Rechtsanspruch (Ausnahme: private Arbeitsvermittlung, AVGS-MPAV)

  • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch: Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.“ Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Außerdem prüft sie, ob die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bereits eine entsprechende Maßnahme anbietet. Ist das nicht der Fall, kann ein AVGS ausgestellt werden.
  • Ausnahme private Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV): Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld und bist nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt, hast du in der Regel einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III). Er gilt nur für diese Variante, nicht für ein Coaching. Als Kundin oder Kunde des Jobcenters hast du laut Bundesagentur für Arbeit keinen Rechtsanspruch auf diesen Gutschein. Pontem Pro bietet keine private Arbeitsvermittlung an.

Nach dem Gesetz soll die Entscheidung von deiner Eignung und deinen persönlichen Verhältnissen abhängen oder davon, welche Angebote vor Ort verfügbar sind (§ 45 Abs. 5 SGB III). Im kostenlosen Erstgespräch helfen wir dir, dein Ziel klar zu formulieren. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

AVGS beantragen: Schritt für Schritt

1

Ziel klären, Maßnahme ansehen

Überleg dir, welches Ziel du hast und wobei du Unterstützung brauchst. Im kostenlosen Erstgespräch bei Pontem Pro helfen wir dir, dein Ziel klar zu formulieren. Für das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft geben wir dir die Maßnahmebeschreibung mit. Die Beratung gibt es auf Wunsch in mehreren Sprachen.

kostenlos und unverbindlich
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Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft

Sprich deine Ansprechpartnerin oder deinen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter auf ein Coaching mit AVGS an. Schildere dein Ziel und wobei du Unterstützung brauchst. Im persönlichen Gespräch klärt ihr gemeinsam, ob dir eine Maßnahme weiterhilft.

persönliches Gespräch
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Entscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Wird ein AVGS ausgestellt, stehen darin das Ziel der Maßnahme, ihre Höchstdauer, die Gültigkeit und die Region. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Vorgaben stehen im Gutschein
Leitfaden für dein Beratungsgespräch

„Ich möchte wieder in Arbeit kommen und denke, dass mir ein Coaching dabei helfen kann. Ich interessiere mich für eine Maßnahme bei einem zugelassenen Träger. Kommt dafür ein AVGS infrage?“

Beschreibe dein Ziel und was dich im Moment daran hindert. Hast du schon eine Maßnahme im Blick, bring die Maßnahmebeschreibung mit (Pontem Pro, Trägerzertifikat 3000379/2).

Unterlagen für den Antrag: was dir im Gespräch hilft

Eine feste Liste mit Pflichtunterlagen für den Gutschein nennt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer AVGS-Seite nicht. Für das Gespräch helfen dir:

  • Dein Ziel in ein, zwei Sätzen: wohin du beruflich willst und was der nächste Schritt sein könnte.
  • Dein aktueller Lebenslauf.
  • Die Maßnahmebeschreibung des Trägers, wenn du dich schon für eine Maßnahme interessierst. Für unsere Coachings bekommst du sie im Erstgespräch.

Antragswege: wo du den Antrag stellst

Den Bedarf klärst du im Gespräch. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.“

  • Im Beratungsgespräch: Stellt die Agentur für Arbeit einen AVGS aus, händigt sie ihn nach ihren Fachlichen Weisungen in der Regel im Beratungsgespräch aus. Die Agentur für Arbeit erreichst du per Telefon oder Nachricht, oder du gehst persönlich in deine Dienststelle vor Ort. Betreut dich das Jobcenter, ist deine Ansprechperson dort zuständig.
  • Online im eService: Die Agentur für Arbeit kann dich für ihren eService freischalten. Dann kannst du dort die Teilnahme an einer Maßnahme beantragen und Unterlagen hochladen.
  • Private Arbeitsvermittlung: Den AVGS-MPAV kannst du laut Bundesagentur für Arbeit in ihrem Online-Portal beantragen.

Den Antrag stellst du selbst. Einen Antrag, den ein Träger mit deiner Vollmacht stellt, akzeptiert die Agentur für Arbeit nach ihren Fachlichen Weisungen nicht, damit die Wahl des Trägers bei dir bleibt.

Wie lange ist der AVGS-Gutschein gültig?

Wie lange dein Gutschein gilt, steht im Gutschein selbst. Die Bundesagentur für Arbeit nennt vier Vorgaben, die im AVGS stehen:

  • das Ziel der Maßnahme,
  • wie lange sie höchstens dauern darf,
  • wie lange der AVGS gültig ist,
  • die Region, in der du teilnehmen darfst.

Eine feste Frist schreibt das Gesetz nicht vor: Der Gutschein kann zeitlich befristet und regional beschränkt werden (§ 45 Abs. 4 SGB III). Die Frist legt deine Vermittlungsfachkraft fest. Beziehst du Arbeitslosengeld, soll die Frist nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nicht später enden als dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Maßnahme muss innerhalb dieser Frist beginnen.

Die Agentur für Arbeit ist nach ihren Fachlichen Weisungen nicht mehr an den Gutschein gebunden, wenn du vorher zum Beispiel eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, in den Bezirk einer anderen Agentur für Arbeit ziehst oder das Jobcenter für dich zuständig wird. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass du teilgenommen hast, kann erneut ein AVGS ausgestellt werden; die Voraussetzungen werden dann neu geprüft.

Der Gutschein für die private Arbeitsvermittlung gilt laut Bundesagentur für Arbeit meist drei bis sechs Monate. Für den Gutschein zum Coaching (AVGS-MAT) nennt sie keinen solchen Richtwert; maßgeblich ist das Datum in deinem AVGS.

Muss ich das AVGS-Coaching selbst bezahlen?

Nein, wenn deine Teilnahme vor dem Start bewilligt ist. Der AVGS-Gutschein allein ist noch nicht die Bewilligung deiner Teilnahme. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu: „Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).“ Liegt der Bewilligungsbescheid vor, rechnet Pontem Pro die Kosten für dein AVGS-Coaching direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Dein Coaching ist dann zu 100 % gefördert, einen Eigenanteil gibt es nicht.

  • Fahrtkosten und Kinderbetreuung: Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen.“ Frag vor Beginn der Maßnahme bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter nach. Bewilligt die Agentur für Arbeit deine Teilnahme, bekommst du mit dem Bescheid einen Erklärungsbogen. Darüber beantragst du die Erstattung (Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III).
  • Erst nach dem Bescheid starten: Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kann die Teilnahme erst nach dem Bescheid beginnen. Wer arbeitslos ist und ohne Bewilligung teilnimmt, steht der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung. Diese Verfügbarkeit ist eine Voraussetzung dafür, als arbeitslos zu gelten (§ 138 SGB III).

AZAV-zertifizierter Träger: woran du ihn erkennst

Einen AVGS für ein Coaching löst du bei einem Träger ein, dessen Maßnahme nach § 179 SGB III zugelassen ist (§ 45 Abs. 4 SGB III). Die Zulassung vergibt eine fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Woran du einen AZAV-zertifizierten Träger für dein AVGS-Coaching erkennst:

  • Trägerzertifikat: Auch der Träger selbst braucht eine Zulassung. Pontem Pro hat das Trägerzertifikat 3000379/2 der WELL DONE Zertifizierungsgesellschaft mbH, gültig bis 18.08.2029. Es gilt für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und für die berufliche Weiterbildung.
  • Zulassung der Maßnahme: Jede Maßnahme braucht zusätzlich ein eigenes Zertifikat. Frag danach und nach der Maßnahmebeschreibung.
  • Trägernummer: Bei der Agentur für Arbeit ist Pontem Pro unter der Trägernummer 555/3550 erfasst.

Passende Angebote kannst du auch selbst suchen: Die Bundesagentur für Arbeit verlinkt auf ihrer Seite zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unter „Angebote finden“ eine eigene Suche für Coaching und Aktivierung.

Nach der Entscheidung: Träger bestätigt, Gutschein einlösen

Hast du einen AVGS, beschreibt die Bundesagentur für Arbeit den weiteren Weg so:

  1. Maßnahme wählen, die zu den Vorgaben in deinem Gutschein passt.
  2. Träger kontaktieren: Er prüft die Vorgaben deines AVGS. Kann er dir die Teilnahme zusichern, bekommst du von ihm eine Bestätigung.
  3. Vermittlungsfachkraft kontaktieren: Sie prüft, ob dir die Maßnahme beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  4. Bewilligungsbescheid: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommst du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Auch der Träger wird informiert.
  5. Maßnahme antreten.

Ist dein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme ausgestellt, kannst du ihn nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nicht für ein Einzelcoaching einlösen.

Wenn der Antrag nicht bewilligt wird

Der AVGS ist meist eine Ermessensleistung. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Wird der AVGS nicht bewilligt, kann das verschiedene Gründe haben. Das kannst du tun:

  • Nach dem Grund fragen und danach, welcher Schritt stattdessen sinnvoll ist.
  • Offen für andere Wege sein, deine Vermittlungsfachkraft kann dir sagen, welche Unterstützung sie im Moment für passend hält.
  • Dein Ziel klären, z. B. welcher Beruf, welche Hürde, welcher nächste Schritt. Hat sich deine Situation verändert, kannst du das Thema bei einem späteren Termin wieder ansprechen.

Wir helfen dir kostenlos dabei, dein Ziel klar zu formulieren. Die Entscheidung über die Förderung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Der AVGS fördert Maßnahmen, die deine berufliche Eingliederung unterstützen. Das Gesetz nennt in § 45 Abs. 1 SGB III die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, das Feststellen und Verringern von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit und die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Berufliche Kenntnisse darf eine solche Maßnahme höchstens acht Wochen lang vermitteln (§ 45 Abs. 2 SGB III). Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zählen dazu auch berufsbezogene Deutschkenntnisse, nicht aber Maßnahmeteile, die personenbezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten feststellen, aktivieren und entwickeln. Gründungsberatung bietet Pontem Pro nicht an. Bei uns kannst du den AVGS für diese Maßnahmen einlösen:

  • Orientierung und Berufsziel: Im AVGS-Karrierecoaching zur Orientierung bestimmst du deinen Standort und planst den nächsten Schritt, auch bei einem beruflichen Wechsel. Es ist ein Einzelcoaching und läuft online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt.
  • Bewerbung: Der Bewerbungsmanagement Boost (BM-B) ist unser Bewerbungscoaching mit AVGS. Die zwei Module heißen Bewerbungsmanagement und Bewerbungstraining. Der Boost ist ein Einzelcoaching und läuft online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt.
  • Berufscoaching mit Sprachförderung: Wir bieten „Fit für den Job: Integratives Berufscoaching mit Sprachförderung (InBeS)“ an. Das Gruppencoaching läuft in Präsenz in Saarbrücken, das Einzelcoaching online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt.

Im AVGS steht auch, ob die Maßnahme als Einzel- oder als Gruppenmaßnahme gefördert wird. Achte darauf, dass die Maßnahme zu diesen Vorgaben passt.

Der Unterschied zum Bildungsgutschein

Beide Förderungen werden oft verwechselt. Der Unterschied auf einen Blick:

 AVGSBildungsgutschein
Rechtsgrundlage§ 45 SGB III§ 81 SGB III
Was wird gefördertMaßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, zum Beispiel Coachingberufliche Weiterbildung
Wer entscheidetAgentur für Arbeit oder JobcenterAgentur für Arbeit, seit 1. Januar 2025 auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters
Vermittlung beruflicher Kenntnissehöchstens acht Wochenauch länger
Kosten für dichkeine Maßnahmekosten, wenn bewilligtkeine Lehrgangskosten, wenn bewilligt
Typischer EinsatzOrientierung und Bewerbungneue Qualifikation

Beide Wege schließen sich nicht aus. Nach einem AVGS-Coaching zur Orientierung kann eine Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit der nächste Schritt sein. Auch darüber entscheidet die Agentur für Arbeit.

So läuft ein Coaching bei Pontem Pro ab

Ein AVGS-Coaching bei Pontem Pro ist eine persönliche Begleitung mit fester Bezugsperson. Der typische Ablauf:

  • Kennenlernen und Ziel klären: Wo stehst du, wo willst du hin? Daraus entsteht dein roter Faden.
  • Termine nach Plan: einzeln oder in der Gruppe, je nach Maßnahme. Das Format steht oben bei der jeweiligen Maßnahme.
  • Woran wir arbeiten: deine Bewerbungsunterlagen, dein Berufsziel und ein Plan für den nächsten Schritt.

Beratung in mehreren Sprachen

Ist Deutsch nicht deine erste Sprache, bekommst du bei Pontem Pro Beratung in mehreren Sprachen und Hilfe bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sprachsensible Begleitung ist Teil unserer Arbeit, seit wir 2024 gestartet sind.

Klar beantwortet

Häufige Fragen zum AVGS und zum Antrag

Kostenlos beraten lassen: Ziel klären, Maßnahme finden

Im Erstgespräch klären wir, welches Coaching zu deinem Ziel passt und wie der Antrag läuft. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich, die Beratung gibt es auf Wunsch in mehreren Sprachen. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

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