AVGS-Karrierecoaching: Berufsziel klären, Weg planen
Mit deinem Coach klärst du dein Berufsziel und planst die nächsten Schritte für deine berufliche Neuorientierung, online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt. Förderbar über einen AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Wer zahlt das Coaching?
Dir entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn deine Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Die Kosten übernimmt dann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Kostenloses Vorgespräch: Unsicher, ob das Coaching zu dir passt? Das klären wir unverbindlich mit dir. Weitere Angebote findest du bei unseren Karriere-Coachings mit AVGS.
Warum Pontem Pro?
AZAV-zertifiziert
Einen AVGS für ein Coaching wie dieses kannst du nur einlösen, wenn Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Pontem Pro ist als Träger zugelassen (Zertifikat Nr. 3000379/2, gültig bis 18.08.2029).
Eins zu eins mit deinem Coach
In jedem Termin geht es nur um dich: um deine Stärken, dein Berufsziel und deinen Plan für die nächsten Schritte.
Suchstrategie und Bewerbungswege
Du lernst, auf welchen Wegen du passende Stellen findest, damit du deinen Plan nach dem Coaching selbst umsetzen kannst.
Persönliche Betreuung
Ein fester Coach begleitet dich durch das Coaching, vom ersten Termin bis zum Abschluss.
Das AVGS-Karrierecoaching ist eines unserer Einzelcoachings: Du arbeitest allein mit deinem Coach, ohne Gruppe und ohne Standardprogramm. Es passt zu dir, wenn du arbeitslos, ausbildungsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder Grundsicherung beziehst und für deine berufliche Neuorientierung oder deinen nächsten beruflichen Schritt Struktur und eine Außensicht brauchst.
Das Karrierecoaching ist ein AVGS-Coaching: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann es über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern. Offiziell heißt ein solches Angebot „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“, Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III, beim Jobcenter in Verbindung mit § 16 SGB II.
Am Ende hast du ein schriftliches Stärken- und Zielprofil und einen konkreten Plan für deine nächsten Schritte. Kein Coaching kann dir eine Stelle oder ein Vorstellungsgespräch versprechen. Hier erarbeitest du die Richtung dafür.
- Standortbestimmung: Werdegang, aktuelle Situation, Rahmenbedingungen
- Stärken, Kompetenzen und übertragbare Fähigkeiten
- Berufliche Ziele schärfen und realistische Optionen prüfen
- Arbeitsmarkt und Branchen: wo deine Erfahrung gefragt ist
- Quereinstieg und Wechsel: Chancen und Hürden einschätzen
- Suchstrategie: Kanäle, Ansprechpartner, eigene Bewerbungswege
- Umgang mit Brüchen im Lebenslauf und mit Selbstzweifeln
- Nächste Schritte: Plan, Zeitrahmen, Eigenaktivitäten
Standortbestimmung
Gemeinsam schaut ihr auf deinen Werdegang, deine aktuelle Situation und darauf, was auf deinem AVGS als Maßnahmeziel steht, und legt zwei bis drei Schwerpunkte fest. Ergebnis: ein geklärter Ausgangspunkt und ein Coachingauftrag, den du selbst formuliert hast.
Zielklärung und Optionen
Kompetenzen, Interessen und Belastungsgrenzen kommen auf den Tisch, dazu ein nüchterner Blick auf Branchen, Regionen und mögliche Quereinstiege. Ziel: aus vielen denkbaren Richtungen eine belastbare Auswahl treffen.
Plan und Abschluss
In dieser Phase übersetzt ihr dein Ziel in konkrete nächste Schritte mit Zeitrahmen und haltet fest, woran du nach dem Coaching selbstständig weiterarbeitest. Zum Abschluss bekommst du deinen schriftlichen Plan, und wir schicken den Abschlussbericht an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.
- Du hast Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2.
- Für die geförderte Teilnahme brauchst du einen gültigen AVGS, dessen Vorgaben zu diesem Coaching passen, und eine Bewilligung deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters.
- Für Online-Termine brauchst du ein eigenes Gerät mit Kamera und Mikrofon. Für Termine in Präsenz ist das nicht nötig.
Förderung: Ein AVGS kann infrage kommen, wenn du arbeitslos, ausbildungsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist oder Grundsicherung beziehst. Der AVGS für ein Coaching wie dieses ist eine Ermessensleistung. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Mehr dazu steht in unserem Ratgeber zu Voraussetzungen und Gültigkeit des AVGS.
Mögliche Perspektiven: Klarheit über ein realistisches Berufsziel und den Weg dorthin, ein schriftliches Stärken- und Zielprofil, das du weiterverwenden kannst, eine eigene Suchstrategie für passende Stellen und Branchen, mehr Sicherheit darin, deinen nächsten Schritt selbst zu steuern.
Ablauf: vom Vorgespräch bis zur Entscheidung
Dein kostenloses Vorgespräch bei uns
Du erzählst uns, wo du beruflich stehst und was du mit dem Coaching erreichen willst. Wir helfen dir, dein Ziel klar zu formulieren, und geben dir die Maßnahmebeschreibung mit. Hast du schon einen AVGS, prüfen wir, ob seine Vorgaben zu diesem Coaching passen. Passt alles, bekommst du von uns eine Bestätigung.
Termin bei deiner Vermittlungsfachkraft
Sprich deine Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter auf das Coaching an. Hast du unsere Bestätigung schon, nimm sie mit. Bekommst du den AVGS erst in diesem Termin, prüfen wir danach seine Vorgaben. Passen sie zu diesem Coaching, bekommst du von uns eine Bestätigung für deine Vermittlungsfachkraft.
Entscheidung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Wird deine Teilnahme bewilligt, bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Erst danach vereinbaren wir mit dir den ersten Coachingtermin. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt
Das AVGS-Karrierecoaching machst du online oder in Präsenz in Saarbrücken, auch gemischt. Du kannst zum Beispiel mit einem Termin vor Ort beginnen und danach per Video weiterarbeiten. Online sparst du dir den Anfahrtsweg und bist nicht an einen Ort gebunden.
Für Online-Termine brauchst du ein Gerät mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung, zum Beispiel einen Laptop oder ein Tablet. Ob dein AVGS auf eine Region beschränkt ist, steht in seinen Vorgaben. Das prüfen wir mit dir vor dem Start.
Häufige Fragen zum Karrierecoaching
Nein. Wie lange die Maßnahme höchstens dauert, steht in deinem AVGS. Das ist eine Obergrenze. Das Coaching muss aber die Inhalte abdecken, die dein AVGS vorsieht. Ob unser Coaching zu den Vorgaben deines AVGS passt, prüfen wir mit dir vor der Anmeldung. Danach stellt deine Vermittlungsfachkraft fest, ob die Bedingungen deines AVGS erfüllt sind. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Entscheidend ist der Beginn: Du musst das Coaching antreten, solange dein AVGS gültig ist. Vorher brauchst du außerdem den Bewilligungsbescheid deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Schick uns das Datum auf deinem Gutschein, dann klären wir, ob ein Start davor machbar ist. Ist der AVGS abgelaufen, ohne dass du angefangen hast, kann ein neuer ausgestellt werden. Die Voraussetzungen werden dann erneut geprüft. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Auf deinem AVGS stehen vier Vorgaben: das Ziel der Maßnahme, wie lange sie höchstens dauern darf, wie lange der AVGS gültig ist und die Region, in der du teilnehmen darfst. Außerdem steht darauf, welche Inhalte vorgesehen sind und ob sie einzeln oder in einer Gruppe stattfinden sollen. Einen AVGS für eine Gruppenmaßnahme kannst du für dieses Einzelcoaching nicht einlösen. Schick uns deinen AVGS, dann sagen wir dir vor der Anmeldung, ob unser Coaching dazu passt. Passt es, bekommst du von uns eine Bestätigung. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme für deinen Weg in Arbeit notwendig und geeignet ist. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Ja. Der AVGS berechtigt dich nach § 45 Abs. 4 SGB III, einen Träger auszuwählen, der eine zugelassene Maßnahme anbietet, die zu Ziel und Inhalt deines Gutscheins passt. Innerhalb dieser Vorgaben triffst du die Wahl selbst. Ob deine Teilnahme bewilligt wird, prüft danach deine Vermittlungsfachkraft. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Nach dem Coaching schicken wir einen Abschlussbericht an deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter. Dafür gibt es ein Formular der Bundesagentur für Arbeit, den teilnahmebezogenen Bericht. Darin geben wir an, wie lange du teilgenommen hast, welche Kenntnisse und Fähigkeiten dir im Coaching vermittelt wurden und welche Interessen und Stärken dich auszeichnen. Dazu kommen eine Gesamteinschätzung deiner Teilnahme mit Blick auf deine Chancen am Arbeitsmarkt und die Angabe, ob du eine Beschäftigung aufgenommen hast. Wenn ja, stehen auch der Beginn und der Arbeitgeber darin. Außerdem melden wir jeden Monat deine Fehltage und die Gründe dafür. Einen Nichtantritt, einen Abbruch und Änderungen, die für die Förderung erheblich sind, zum Beispiel wenn du eine Arbeit aufnimmst, melden wir unverzüglich.
Sag es uns früh. Ob die Zusammenarbeit passt, klären wir schon im kostenlosen Vorgespräch. Passt es später trotzdem nicht, suchen wir mit dir nach einer anderen Person aus unserem Coaching-Team. Du bleibst dabei in derselben Maßnahme, und die Einheiten, die du schon hattest, zählen weiter.
Nein. Pontem Pro bietet kein Gründungscoaching und keine Beratung zur Existenzgründung an. Das AVGS-Karrierecoaching unterstützt dich dabei, dein Berufsziel zu klären und den Weg in eine Beschäftigung zu planen, zum Beispiel bei einer beruflichen Neuorientierung.
